Eine Frau leidet an einem amnestischen Syndrom (sogenanntes Korsakowsyndrom). Dessen Ursache ist entweder organisch oder alkoholbedingt. Seit 2002 steht sie unter Betreuung. Das Betreuungsgericht Fürstenfeldbruck wollte es der Frau wegen des Alkoholmissbrauchs rechtlich unmöglich machen, auch nur geringe Mengen an Alkohol zu erwerben. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Mehr lesen