Wenn sich freie Mitarbeiter in Wirklichkeit als Arbeitnehmer entpuppen, dann kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Bei Scheinselbständigkeit müssen Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen. Womöglich für viele Jahre. Aber es kann auch noch dicker kommen. So geschehen am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer einer Klinik aus Ostbayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.
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