Pflegekassen zahlen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom Mittwoch (Az. B 3 P 4/16 R) darauf hingewiesen, dass dieser nicht nur für die Maßnahme als solche, sondern auch für Reparaturen verwendet werden kann. Außerdem kann ein noch nicht verbrauchter Betrag auch später noch abgerufen werden. Allerdings kann die Pflegekasse Bagatellbeträge von der Bezuschussung generell ausschließen. Konkret ging es um die Reparaturkosten für ein elektrisches Türöffnungssystem.