Für das Arbeitsverhältnis einer Pflegehelferin sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Caritas (AVR Caritas) anwendbar. Danach würde die Mitarbeiterin eine monatliche Geriatriezulage in Höhe von 46,02 Euro erhalten. Und zwar dann, wenn sie Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Stationen bzw. Abteilungen ausübt. Das Arbeitsgericht Würzburg hat den Arbeitgeber in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (pdf, 0,5 MB) (Az. 10 Ca 28/16) zur Zahlung verurteilt. Der Arbeitgeber wandte unter anderem zwar ein, dass es nicht sein könne, dass mittlerweile fast alle Mitarbeiter die Zulage erhalten müssten, da auch die altersbedingten Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen vom Ausnahme- zum Regelfall geworden seien. Das Gericht hält aber dagegen, dass die Geriatriezulage eine Erschwerniszulage sei, deren Zweck noch immer erfüllt würde.
Arbeitsgericht Würzburg
Urteil: Pflegehilfskraft erhält Geriatriezulage
Die Klägerin ist bei einer Pflegeeinrichtung der Caritas als Pflegehilfskraft beschäftigt. Ihr Arbeitgeber wollte jedoch nicht die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Caritas vorgesehene Geriatriezulage zahlen. Diese fällt bei „Kranken in geriatrischen Abteilungen bzw. Stationen oder pflegebedürften Personen in Einrichtungen der Altenhilfe“ an. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Arbeitsgericht Würzburg den Arbeitgeber jedoch zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 21.6.2016, Az. 10 Ca 28/16). In dem Wohnbereich, für die den die Hilfskraft zuständig war, litten alle 47 Bewohner mindestens an einer, meist sogar an mehreren Krankheiten. Außerdem hatte die Klägerin bei all diesen Pflegebedürftigen krankenpflegerische Leistungen erbracht. Dass die Geriatriezulage wegen zunehmend multimorbider Pflegebedürftiger womöglich mittlerweile zum Normalfall geworden sei, sei unerheblich, so das Gericht.