Bei der Lagerung von ganz normalen Arzneimitteln sind einige Regeln zu beachten. Für Betäubungsmittel gibt es einige Sondervorschriften. Hier folgt eine Zusammenstellung dieser Regelungen.
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Europäischer Gerichtshof: Kasse darf Kosten für Off-Label-Use eines Arzneimittels übernehmen
Wird ein Arzneimittel außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs hinaus genutzt, so spricht man von Off-Label-Use. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um Avastin. Dieses Arzneimittel ist ein Zytostatikum und wird vor allem bei der Krebsbehandlung eingesetzt. Konkret ging es aber um die Behandlung einer altersbedingten Makuladegeneration (Netzhautschaden). Der EuGH hat dazu entschieden (Urteil vom 21.11.2018, Az. C-29/17): Ein nationales Krankenversicherungssystem darf die Kosten von Arzneimitteln zum Off-Label-Use übernehmen. Allerdings muss das Arzneimittel weiterhin mit dem EU-Arzneimittelrecht in Einklang stehen. Mehr lesen
Tipp: Grünes Rezept ermöglicht Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln
Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb, Grüne Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. Da es sich nicht um eine Pflichtleistung, sondern um eine freiwillige Leistung der Kassen handelt, ist die Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zahlt die Kasse nicht, so dient das Grüne Rezept immerhin als Belastungsnachweis und kann in die Einkommensteuererklärung einfließen.
Urteil zur Online-Bestellung von Medikamenten: Widerruf ist möglich
Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Apotheke Apovia entschieden. Das Gericht untersagte dem Betreiber außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben. Mehr lesen