Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Patienten sollen dadurch schneller Arzttermine bekommen. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Wer die einzelnen Regelungen in einem guten Überblick nachlesen will, der kann das hier tun.