Aufhebungsvertrag
Widerruf eines Aufhebungsvertrags, der im Wohnzimmer abgeschlossen wurde?
Eine Arbeitnehmerin hatte mit dem Arbeitgeber in ihrem Wohnzimmer einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Später hat sie ihn wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angefochten und hilfsweise widerrufen. Ein Anfechtungsgrund war jedoch nicht erkennbar. Was den Widerruf angeht: Der ist bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich möglich. Das gilt aber nicht für Arbeitnehmer. So ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (Az. 6 AZR 75/18). Der Rechtsstreit wurde allerdings an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob der Arbeitgeber das Gebot des fairen Verhandelns verletzt hat. Ist das der Fall, dann müsste der Arbeitgeber die Mitarbeiterin womöglich dann doch weiterbeschäftigen.
Problematische Betreuer: Was können die Betreuungsgerichte tun?
Betreuer sind mitunter schlecht erreichbar oder treffen keine guten Entscheidungen. Angehörige oder Pflegeunternehmen können dann in Erwägung ziehen, das Betreuungsgericht einzuschalten. Zwar kann das Gericht grundsätzlich nicht anstelle des Betreuers entscheiden. In bestimmten Fällen geht es aber schon. Nämlich dann, wenn Eile geboten ist, weil Gesundheit oder Leben des Betreuten auf dem Spiel stehen. Außerdem hat das Gericht noch weitere Druckmittel und Möglichkeiten. Mehr lesen
Arbeitszeitbetrug einer Pflegekraft: Aufhebungsvertrag wirksam?
Die Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes hatte falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht. Außerdem soll sie eigenmächtig die Touren geändert haben, um dadurch günstigere Arbeitspausen einlegen zu können. Bei einem Personalgespräch droht der Arbeitgeber ihr die Kündigung und eine Strafanzeige – wenn sie nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Sie hat das dann zwar gemacht, den Vertrag aber angefochten. Sie sei bedroht worden. Konnte sie damit vor Gericht durchkommen? Mehr lesen