Das alte „Meister-BAföG“ nennt sich ab August 2016 „Aufstiegs-BAföG“. Hintergrund: Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Das gilt auch im Pflegebereich, z.B. für die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger. Zum 1. August 2016 gibt es höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Wer ab diesem Datum oder danach eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung beginnt, der profitiert außerdem von strukturellen Verbesserungen. Damit soll insbesondere die Familienfreundlichkeit des ABFG erhöht und Bürokratie abgebaut werden. Mehr Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info.