Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anspruch eines 80-Jährigen abgelehnt, auf seine Kosten einen Aufzug in ein Mehrfamilien-Wohnhaus einbauen zu dürfen (Urteil vom 13.1.2017, Az. V ZR 96/16). Der Mann wohnt im fünften Stock und wollte durch den Aufzug altersbedingte Einschränkungen ausgleichen. Außerdem sollte dieser seiner 1982 geborenen und zu 100 Prozent schwerbehinderten Enkeltochter dienen. Die Enkelin hat er zeitweise gemeinsam mit seiner Ehefrau betreut. Legal Tribune Online (Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz) erläutert gut verständlich, warum der BGH die Klage hat scheitern lassen. Und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss.