Bundesrat schließt Reform der Pflegeberufe ab

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat hat gestern der Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbereich dieser Wahlperiode abgeschlossen. Die Neuregelung kann damit am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das umstrittene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen gibt es für die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege eine gemeinsame zweijährige generalistischen Ausbildung. Im Anschluss daran entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten. Außerdem wird das in einigen Bundesländern noch erhobene Schulgeld abgeschafft und eine Pflegeausbildung an Hochschulen neu eingeführt.

Pflegeausbildung: Schulgeld endlich abgeschafft!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit mehr als zwei Jahrzehnten wurde diskutiert, heute das Ergebnis: Der Bundestag hat das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Damit hat er auch das in einigen Bundesländern noch anfallende Schulgeld abgeschafft. Außerdem erhalten nun alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung – mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Am Ende steht der Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.

Ausbildungsreform in der Pflege: Wird Gesetz jetzt doch noch verabschiedet?

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Donnerstag steht das Pflegeberufereformgesetz auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit könnte es doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie man liest, soll es aber erst ein Jahr später als geplant, also 2020 in Kraft treten. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass zukünftig alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Im Jahr 2026 wird dann vom Bundestag geprüft, welcher Ausbildungsweg sich bei den Pflegeschülern durchgesetzt hat. Eine Neujustierung ist dann möglich.