Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. August 2013 sollte das Ausbildungsverhältnis beginnen (inkl. dreimonatiger Probezeit). Zur Überbrückung wurde für die davorliegenden Monate ein „Praktikantenvertrag“ geschlossen. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis schließlich am 29. Oktober 2013. Der Azubi war der Ansicht, dass sein Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden müsse. Der Arbeitgeber habe sich in dieser Zeit schließlich ein vollständiges Bild von ihm machen können. Die Kündigung sei unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht winkt jedoch ab. Mehr lesen

In Niedersachsen: Erster landesweiter Ausbildungstarifvertrag Pflege

Gestern haben die Gewerkschaft ver.di und die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen einen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege unterzeichnet. Dieser bundesweit erste Tarifvertrag in der Altenpflege für ein ganzes Bundesland regelt die Ausbildungsentgelte und den Erholungsurlaub. Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 975 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.138 Euro. Allen Auszubildenden stehen einheitlich 29 Urlaubstage zur Verfügung. Ziel der Sozialpartner ist es, den Tarifvertrag branchenweit für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung zu gewährleisten.