Diese Woche ist in Rostock-Warnemünde die 88. Konferenz der Landes-Gesundheitsminister zu Ende gegangen. Die Minister haben sich u.a. dafür ausgesprochen, die Delegation ärztlicher Maßnahmen an Gesundheitsfachberufe auszubauen. So soll das Bundesgesundheitsministerium prüfen, ob dies durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen möglich ist. Es soll auch geprüft werden, ob die Gesundheitsfachberufe nicht von vornherein selbst über Maßnahmen entscheiden können (Substitution). Die Minister regen außerdem Modellvorhaben an, die es Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden im Rahmen eines Direktzugangs erlauben sollen, bestimmte Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Geplantes Pflegeberufegesetz: Eckpunkte für Verordnung liegen vor
Immer wieder wurde bemängelt, dass man das geplante neue Pflegeberufegesetz nicht beurteilen könne, solange die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu nicht vorliege. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun die lange erwarteten Eckpunkte für eine solche Verordnung (pdf, 73 kB) vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium. Interessant ist unter anderem werden, dass in der Verordnung die Praxisstunden beim einstellenden Träger von bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert werden sollen.