Bislang gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) als Standesvertretung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (Pflege-)Kammer. Nun wurde ein neuer Anlauf unternommen, die Selbstverwaltung zu reformieren. Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) hat dazu einen Ausschuss eingesetzt, der ein erstes Eckpunktepapier verfasst hat. Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates hervor.
Bayerischer Landespflegerat
„Pflegekammer light“: Bayerischer Landespflegerat lehnt Gesetzentwurf ab
Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) lehnt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Interessenvertretung der professionellen Pflege ab. Gestützt wird dies durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika (pdf, 0,7 MB). Danach komme der Gesetzentwurf den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht nach. Die professionelle Pflege könne im Falle einer „Pflegekammer light“ mit anderen Playern im Gesundheitswesen nicht auf Augenhöhe agieren und würde letztlich gesellschaftlich abgewertet. Mehr lesen