Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) geht mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einen Sonderweg. Die Besonderheit gegenüber einer Pflegekammer: Es soll keine Pflichtmitgliedschaft geben. Das Bayerische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern genehmigt. Das Gesetz kommt nun in den Landtag und muss dort noch verabschiedet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.
Bayern
Seit Jahresbeginn: Neue Förderrichtlinie in Bayern
Seit dem 1.1.2016 ist in Bayern die neue „Förderrichtlinie Pflege“ (WoLeRaF) in Kraft. Darin geht es vor allem um die Förderung neuer ambulanter Wohngemeinschaften. Aber auch der demenzgerechte Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege wird unterstützt. Schließlich können Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege mit finanzieller Unterstützung rechnen. Insgesamt stehen im Jahr 2016 eineinhalb Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Infos (inkl. Fördervoraussetzungen, Ansprechpartner und Antragsvordrucken) gibt es beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Bayerischer Sonderweg: Startschuss für Pflege-Interessenvertretung
In Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme. Mehr lesen
Bayern: Anwesenheit einer einzigen Pflegefachkraft jetzt ausreichend!
In der 58. Sitzung der bayerischen Landespflegesatzkommission wurde am 16.10.2015 das neue Muster zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen für die vollstationäre Pflege beschlossen. Eine Besonderheit darin: Die Anforderungen, dass ständig eine Pflegefachkraft anwesend sein muss, wurde bislang auf jeden einzelnen Versorgungsbereich bezogen, nunmehr gilt diese jedoch nur noch für die gesamte Pflegeeinrichtung (im Sinne des Art. 2 PfleWoqG). Das hat z.B. zur Folge, dass nun für den beschützenden und den offenen Bereich eine einzige Pflegefachkraft ausreicht. Was insbesondere dann entlastet, wenn der beschützende Bereich nur relativ klein ist. Dort kann jetzt eine Pflegehilfskraft eingesetzt werden, wenn insgesamt in der Einrichtung eine Pflegefachkraft zur Verfügung steht.