Ein Pflegeheim im nordrhein-westfälischen Würselen schrieb seinen Besuchern einen Corona-Schnelltest vor. Das verweigerte ein Besucher, wollte aber trotzdem die Einrichtung betreten. Die Leitung hat das hingegen verweigert. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Aachen am 23. Dezember 2020 entschieden hat. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.