Viele sind überrascht, wenn vom Betreuungsgericht eine Rechnung ins Haus flattert. Juristen nennen sie Kostenfestsetzung. Darin werden die Kosten ausgewiesen, die der Betreuer von der betreuten Person verlangen darf. Außer den Kosten für den Betreuer fallen aber auch noch Kosten für das Gerichtsverfahren an. Erschrocken fragen sich die Betreuten: Muss ich das alles zahlen? Die Antwort gibt der soeben eingestellte Artikel des Monats: Wer muss den Betreuer bezahlen? Und was kostet er? (pdf, 2,1 MB) Der Beitrag entstammt dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Herzlichen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.