Betreuer können eine höhere Vergütung abrechnen, wenn der Betreute nicht in einem Heim versorgt wird. Das hat damit zu tun, dass die ambulante Betreuung mehr Aufwand verursacht. Die Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist aber nicht immer leicht. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim auf.
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