Kann ein Betreuungsgericht den Erwerb von Alkohol verhindern?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau leidet an einem amnestischen Syndrom (sogenanntes Korsakowsyndrom). Dessen Ursache ist entweder organisch oder alkoholbedingt. Seit 2002 steht sie unter Betreuung. Das Betreuungsgericht Fürstenfeldbruck wollte es der Frau wegen des Alkoholmissbrauchs rechtlich unmöglich machen, auch nur geringe Mengen an Alkohol zu erwerben. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Mehr lesen

Betreuung von Pflegebedürftigen: Jetzt macht München auch mit!

RA Thorsten Siefarth - LogoGanz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, hatte sich auf die Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt. Mit dieser Einigung wurden neue Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch. Auf Druck der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die Landeshauptstadt der landesweiten Vereinbarung nun letztlich doch noch an. Was allerdings zu Problemen führen kann. Mehr lesen

Umzug ins Pflegeheim: Sozialamt muss Überschneidungskosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Betreuerin die Wohnung des Pflegebedürftigen wegen des Umzugs in ein Pflegeheim ordentlich gekündigt. Die Folge: Für drei Monate musste doppelte Miete bezahlt werden. Das Sozialamt wollte diese Überschneidungskosten nicht übernehmen. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat (Urteil vom 24.02.2015, Az. S 20 SO 132/14). Denn ein Mieter hat beim Umzug in ein Heim kein Recht auf eine fristlose und außerordentliche Kündigung. Das persönliche Verwendungsrisiko für die Wohnung trägt allein der Mieter. Also: Das Sozialamt muss für die doppelte Miete aufkommen.

Bank will nicht nur Betreuerausweis, sondern auch gerichtlichen Betreuungsbeschluss

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Sparkasse aus Süddeutschland verlangt von dem Betreuer, den Gerichtsbeschluss über seine Einsetzung als Betreuer vorzulegen. Wie der Bundesanzeiger Verlag auf seiner Webseite berichtet, gab es dazu ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Dabei konnte ein derartiger Anspruch der Sparkasse nicht festgestellt werden. Die Bank müsse sich mit dem Betreuerausweis, der im konkreten Fall alle wesentlichen Daten enthalte, zufriedengeben. Weitere Informationen aus dem Betreuungsbeschluss sind für die Bank entbehrlich. Zum Beispiel auch Angaben zum Überprüfungstermin der Betreuung. Denn mit Ablauf dieser Frist muss lediglich die Fortführung der Betreuung geprüft sein, über eine Fortführung oder Beendigung der Betreuung ist damit noch nichts ausgesagt.