Betriebsrat
Dienstplangestaltung: Klinikleitung darf Betriebsrat nicht übergehen
Die Leitung einer Klinik in Berlin hatte einseitig Dienstzeiten angeordnet. Zuvor hatte es Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat um den Dienstplan gegeben. Dieser klagte gegen die Leitung und gewann nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 2 TaBV 908/19). Das berichtet Ärztezeitung online. Es sei genug Zeit gewesen, um die Einigungsstelle anzurufen, so das Gericht. Die Leitung könne die Mitbestimmung nicht einfach aushebeln. Außerdem durfte der Arbeitgeber die Umgehung des Betriebsrats nicht einfach damit begründen, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden müsse.
Wann ist die Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung anzuhören?
Ein Arbeitgeber beabsichtigte, einem Mitarbeiter zu kündigen. Dieser war Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt. Zunächst holte sich der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung, informierte dann den Betriebsrat und erst anschließend die Schwerbehindertenvertretung. Der Mitarbeiter erhob deswegen Kündigungsschutzklage. Die Schwerbehindertenvertretung sei zu spät informiert worden. Genauso sahen es die ersten beiden Instanzen. Nicht jedoch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18). Alleine diese zeitliche Abfolge mache die Kündigung nicht unwirksam. Die Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung sei immer noch, wie vom Gesetz gefordert, „unverzüglich“ erfolgt. Eine Begründung dieser Entscheidung steht im Moment noch aus, da das Urteil derzeit noch nicht veröffentlicht ist.
Spruch einer Einigungsstelle zur personellen Mindestbesetzung in der Pflege – unwirksam!
In der Vergangenheit stritten eine Klinik und ihr Betriebsrat wiederholt über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Schließlich wurde im Frühjahr 2013 eine Einigungsstelle gebildet. Da man sich nicht einigen konnte, endete das Verfahren am 8. Dezember 2016 durch einen Spruch. Dieser sieht eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vor. Aber: Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25. April 2018 (Az. 6 TaBV 21/17) entschieden. Der Beschluss ist – noch – nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.