Auch in der Pflege machen Bewerber um einen Arbeitsplatz immer mal wieder einen „Probetag“. Die Frage war bisher: Muss die gesetzliche Unfallversicherung für Schäden aufkommen, die bei einem solchen „Probetag“ passieren? Das Bundessozialgericht hat das in einer aktuellen Entscheidung bejaht (Urteil vom 20. August 2019, Az. B 2 U 1/18 R). Denn die Bewerber handeln mit dem Willen des Unternehmers und erbringen eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert. Das sei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis so ähnlich, dass der Bewerber als „Wie-Beschäftigter“ gesetzlich unfallversichert sei. Insbesondere dann, wenn der Probearbeitstag es dem Unternehmer ermöglichen soll, eine Auswahl zu treffen.
Bewerbung
Einstellung von Pflegekräften: Achtung vor gefälschten Dokumenten
Aktuell scheinen sich gefälschte Dokumente über Berufsabschlüsse aus Drittstaaten zu häufen. Probleme gibt es zurzeit z. B. mit Bosnien-Herzegowina. Was tun? Insbesondere zur Prüfung von Hochschulabschlüssen ist „Anabin – Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ eine erste Anlaufstelle. Außerdem können sich Pflegeunternehmen mit den Deutschen Botschaften in den betroffenen Ländern in Verbindung setzen. Diese wissen meist Bescheid, wenn es gehäuft Probleme gibt. Bei Schulabschlüssen sollte geprüft werden, ob diese wirklich von einer staatlichen und nicht von einer privaten Schule kommen. Und ob es die Schulen überhaupt (noch) gibt. Auch mit Sprachabschlüssen wird viel Schindluder getrieben. Und mit Dokumenten zu Umschulungen. Hier muss vor allem gecheckt werden, ob diese in Deutschland überhaupt anerkannt sind. Ansonsten können die Bewerber allenfalls als Pflegehelfer, nicht aber als Fachpflegekraft eingesetzt werden.
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nicht nach HIV-Erkrankung fragen
Heute ist Welt-AIDS-Tag. Bei diesem Thema stellt sich arbeitsrechtlich immer wieder die Frage: Darf sich ein Arbeitgeber beim Bewerber nach einer HIV-Erkrankung erkundigen? Grundsätzlich gilt: Fragen bei Bewerbungen sind immer dann zulässig, wenn sie einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Ist das nicht der Fall, dann darf der Bewerber sogar lügen. Mehr lesen
Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts?
Caritas und Diakonie gehören zu den größten Arbeitgebern im Bereich der Pflege. Als kirchliche Einrichtungen genießen sie von der Verfassung garantierte Sonderrechte. Diese haben aber Grenzen. Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht nun einer Frau, die bei der Diakonie nicht eingestellt worden war, eine Entschädigung zugesprochen. Es ging bei der offenen Stelle in der Diakonie um eine Referentin zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention. Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof in diesem Fall eine Vorentscheidung getroffen hatte, urteilte heute das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 501/14): Die Stelle betraf den internen Meinungsbildungsprozess in der Diakonie. Dabei kann das Bekenntnis zum Christentum keine entscheidende berufliche Anforderung darstellen. Die Ablehnung einer Bewerberin (auch) mangels dieses Bekenntnisses war damit rechtswidrig. Die Diakonie muss nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz das zweifache Monatsgehalt als Entschädigung zahlen.