Die Tochter einer Heimbewohnerin möchte bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen dabei sein. Das hat die Pflegeeinrichtung jedoch untersagt. Die Tochter, die auch Betreuerin für ihre Mutter ist, hat deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie ist der Auffassung, dass bei einer ambulanten Versorgung zu Hause auch niemand auf die Idee käme, den für den Pflegebedürftigen Handelnden während der Pflege aus dem Zimmer zu schicken. Unterstützt wird die Tochter von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die Organisation berichtet auf ihrer Internetseite ausführlich über den Hintergrund.
Bewohnerzimmer
Pflegeeinrichtung: Weg zu Feuerleiter darf nicht durch Bewohnerzimmer führen!
Es ging um den Zugang zum (zweiten) Rettungsweg einer Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Um zu einer Feuer(außen)treppe gelangen zu können, hätte man durch ein Bewohnerzimmer hindurch gemusst. Dieses sollte mit zwei Personen belegt sein. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat dies jedoch nicht zugelassen (Beschluss vom 16.4.2014, Az. 1 LA 131/13). Die zu dem zweiten Rettungsweg führenden „notwendigen Flure“ dürfen nicht durch „andere Räume“ unterbrochen werden. Begründung: In diesem Räumen sind „Brandlasten“ vorhanden, die den Zugang zum Rettungweg blockieren könnten. Außerdem könnten die Räume verschlossen oder verstellt sein.