Streit im Heim? Neue Broschüre hilft bei außergerichtlicher Schlichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit in einer Pflegeeinrichtung keine einvernehmliche Lösung gibt, dann können Pflegeheimbewohner vor Gericht ziehen. Das dauert womöglich aber lange und kostet Geld. Besser ist mitunter eine außergerichtliche Schlichtung. Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Das 26-seitige Heft kann kostenlos bestellt werden bei BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn, bestellungen@bagso.de, www.bagso.de.

MRSA im Pflegeheim: Isolation erforderlich?

RA Thorsten Siefarth - LogoWie muss das Pflegepersonal korrekt vorgehen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, wenn in einer Einrichtung eine Keimbelastung auftritt? Mit dieser Frage setzt sich ein aktueller Beitrag auf der Webseite der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) auseinander. Der Tenor: Auf MRSA sollte man nicht mit einer totalen (persönlichen und gesellschaftlichen) Isolierung reagieren. Hat die betroffene Person z.B. weder Katheter, Drainage, nässende Wunden oder eine chronische Lungenerkrankung, dann muss sie nicht von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Dem kompletten Beitrag können Sie hier nachlesen.

Kann ein Mitglied des Heimbeirats entpflichtet werden?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in ihrem aktuellen Newsletter mit der Frage, ob die Mitglieder eines Heimbeirats ein anderes Mitglied „loswerden“ können. Das Ergebnis: Kein Landesheimgesetz sieht eine Regelung vor, nach der man einen Heimbeirat entpflichten kann. Allenfalls könnten die übrigen Mitglieder geschlossen zurücktreten und eine Neuwahl beantragen. Mehr Details sind bei der BIVA zu erfahren.