Bundesagentur für Arbeit
Urteil: Anwerbemonopol der Arbeitsagentur gilt auch für die Pflege-Ausbildung
Insbesondere in den Pflegeberufen werden Menschen aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Staaten das Anwerbe- und Vermittlungsmonopol. So steht es in § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Betroffen sind zur Zeit 57 Staaten aus dem Nicht-EU-Ausland. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden, dass sich dieses Monopol auch auf die pflegerische Ausbildung erstreckt. Mehr lesen
Helferausbildung und Umschulung zur Pflegefachkraft: Förderung wird fortgesetzt
Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mitteilt, wurden alle Arbeitsagenturen vor Ort angewiesen, sowohl die dreijährige Umschulung zum Altenpfleger als auch die einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer über das Projekt WeGebAU weiter zu fördern. Die nun angekündigte Förderung läuft jedoch nur bis Ende nächsten Jahres. Bis dahin können über die Umschulung immerhin auch Hauptschulabsolventen in die Altenpflege geholt und mittelfristig zu Fachkräften ausgebildet werden.
Beschäftigung von geflüchteten Menschen in der Pflege
Es gibt sicherlich auch im Pflegebereich Möglichkeiten, geflüchtete Menschen zu beschäftigen. Selbstverständlich werden sie nicht gleich die anspruchsvollen Tätigkeiten einer Pflegekraft ausfüllen können. Selbst wenn sie in ihrem Heimatland entsprechende Qualifikationen erworben haben, steht meist die Anerkennung ihrer Qualifikation hier in Deutschland entgegen. Trotzdem bieten Pflegeunternehmen derart unterschiedliche Tätigkeiten, dass auch geflüchtete Menschen dafür in Frage kommen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft mit umfangreichem Infomaterial, deren Einstellung zu bewerkstelligen.