Dürfen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen Alkoholflaschen aus Bewohnerzimmern entfernen? Darf die Einrichtungsleitung einfach einen Getränkeautomaten abbauen und damit den Bewohnern die Möglichkeit nehmen, auch Bier zu erwerben? Ist „begleitetes Trinken“ in Pflegeeinrichtungen zulässig? Das Thema Alkohol ist in der Pflege eine heikle Angelegenheit. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hat sich auf ihrer Website in drei aktuellen Beiträgen dem Thema gewidmet. Vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Ein sehr grundsätzlicher Beitrag beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage: Gibt es ein Recht auf Rausch?
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebebetroffene Menschen (BIVA)
Kann man einen Heimvertrag befristen?
Mit dieser Frage beschäftigt sich die Rechtsberatung des BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.). Kurz zusammengefasst: Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist die Befristung eines Wohn- und Betreuungsvertrags (Heimvertrag) nur dann möglich, wenn dies den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn der Pflegebedürftige erst in ein paar Monaten zu einem Angehörigen ziehen kann, bis dahin aber versorgt sein muss. Eine Einrichtung ihrerseits kann grundsätzlich keine Befristung vorschreiben. Allenfalls kann sie in konkret benannten Fällen nach § 8 Abs. 4 WBVG die Versorgung ausschließen, weil die dafür erforderlichen Mittel (Personal und Ausstattung) nicht gegeben sind. Und dann kündigen, wenn die Voraussetzungen eingetreten sind. Der komplette Beitrag des BIVA findet sich hier.
Bewohnerzimmer im Pflegeheim: Verfassungsbeschwerde soll Hausrecht klären
Die Tochter einer Heimbewohnerin möchte bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen dabei sein. Das hat die Pflegeeinrichtung jedoch untersagt. Die Tochter, die auch Betreuerin für ihre Mutter ist, hat deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie ist der Auffassung, dass bei einer ambulanten Versorgung zu Hause auch niemand auf die Idee käme, den für den Pflegebedürftigen Handelnden während der Pflege aus dem Zimmer zu schicken. Unterstützt wird die Tochter von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die Organisation berichtet auf ihrer Internetseite ausführlich über den Hintergrund.
Sozialhilfe in Pflege-Wohngemeinschaften: Bis zu welcher Höhe wird die Miete übernommen?
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, müssen für die Unterkunft Miete zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, dann springt womöglich die Sozialhilfe ein – aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das Problem: Im Vergleich zu einer normalen Wohnung sind die Mietkosten in Pflege-Wohngemeinschaften höher. Wie hoch darf die Miete aber maximal sein? Damit beschäftigt sich ein Beitrag auf der Webseite der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Der Fachverband stellt Material zur Verfügung, das als Arbeitshilfe für eigene Verhandlungen mit dem Sozialamt oder als Argumentationshilfe in einem Klageverfahren genutzt werden kann.