Gestern hat der Entwurf des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ das Bundeskabinett passiert. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Angebot an Mindestsprechstunden der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Unter anderem sollen zukünftig ambulante Betreuungsdienste für Sachleistungen zugelassen werden (also z. B. für Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge und Begleitung etc.). Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten. Eine stichwortartige Übersicht der einzelnen Neuregelungen bietet eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
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Bundeskabinett beschließt neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die ziemlich umstrittene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat die Verordnung gestern verabschiedet. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die neue Verordnung setzt die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Auszubildende nehmen gemeinsam an mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis teil. Nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Auch für die neue hochschulische Pflegeausbildung enthält die Verordnung Regelungen. Die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne wird zukünftig eine Kommission entwickeln. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.
Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen: Mutterschutz wird erweitert
Die Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Deswegen hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes eingebracht. Das Bundeskabinett hat diesen am vergangenen Mittwoch beschlossen. „Mehr Frauen können künftig vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren: Künftig haben auch Studentinnen und Schülerinnen ein Recht auf Mutterschutz“, erklärt die Ministerin. Mehr lesen