Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden verschiedene Organisationen beauftragt, einen Rahmenvertrag über das Entlassmanagement zu schließen. Darin geht es um die Versorgung der Patienten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Es kam jedoch nicht zu der bis zum 31.12.2015 geforderten Einigung. Daraufhin musste das Bundesschiedsamt entscheiden, dann wurden auch noch die Gerichte bemüht. Allerdings haben sich die Vertragspartner zwischenzeitlich auf eine Änderungsvereinbarung verständigt (Stand 6.6.2017). Der Rahmenvertrag Entlassmanagement tritt mit den entsprechenden Änderungen zum 1.10.2017 in Kraft. Sämtliche Dokumente können beim GKV-Spitzenverband heruntergelagen werden.
Bundesschiedsamt
Entlassung aus dem Krankenhaus: Bundesschiedsamt entscheidet über reibungslosen Übergang
Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, dann haben sie einen Anspruch darauf, dass dies möglichst reibungslos organisiert wird. Dazu gehören z. B. ein Entlassbrief und ein Medikationsplan. Außerdem kann der Krankenhausarzt bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Trotz zahlreicher Regeln funktionierte das Entlassmanagement bisher aber schlecht. Das Problem: Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen konnten sich nicht über bundesweite Rahmenvorgaben einigen. Deswegen hat nun das Bundesschiedsamt darüber entschieden. Die Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt schließt sich nun – hoffentlich.