Der Deutsche Bundestag hat gesterndas „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Die Tansplantationsabeauftragten bekommen mehr Zeit und Befugnisse. Krankenhäuser werden besser vergütet. Und die Empfänger können Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben danken.
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Mehrmalige Zuzahlung für Hilfsmittel ist zulässig
Mehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mehr lesen
Ausbildungsreform in der Pflege: Wird Gesetz jetzt doch noch verabschiedet?
Für Donnerstag steht das Pflegeberufereformgesetz auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit könnte es doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie man liest, soll es aber erst ein Jahr später als geplant, also 2020 in Kraft treten. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass zukünftig alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Im Jahr 2026 wird dann vom Bundestag geprüft, welcher Ausbildungsweg sich bei den Pflegeschülern durchgesetzt hat. Eine Neujustierung ist dann möglich.
Überwachung übertragbarer Krankheiten soll verbessert werden
Um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern, soll ein elektronisches Melde- und Informationssystem geschaffen werden. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB) im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Februar 2017 ergab einige Zustimmung. Kritisiert wurden allerdings die höheren Kosten und der Verwaltungsaufwand. In dem Gesetz sind zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen vorgesehen. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften soll außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig werden.