Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.

Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen

RA Thorsten Siefarth - LogoZu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen

Anhörung: Experten üben heftige Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern fand eine Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Die Experten warnten vor allem vor den drohenden Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Durch die geplante Konkurrenz von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden die Betroffenen deutlich schlecher gestellt. Außerdem schade das geplante Gesetz den Kommunen, deren Steuerungskompetenz zwar gestärkt werden soll, die als Kostenträger aber überlastet würden. Mehr Details enthält der Bericht des Deutschen Bundestages.

Gesetzentwurf zu Forschung an Dementen: Expertenanhörung angesetzt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Zugleich hat er aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Mehr lesen