Neues Präventionsgesetz bringt auch für die Pflege Neuerungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag berät heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in erster Lesung. Das neue Gesetz soll die Grundlagen dafür stärken, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Prävention und Gesundheitsförderung soll insbesondere auch in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Hierzu erhält die Soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Künftig soll, z.B. im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, auch eine Feststellung zum Beratungsbedarf bezüglich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen zu erfolgen. In Pflegekursen, die die Pflegekassen kostenlos für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten, sollen präventive Aspekte mehr Bedeutung bekommen.

Grüne fordern Reform des Pflege-TÜV

RA Thorsten Siefarth - LogoDer sogenannte Pflege-TÜV hat nach Ansicht der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen versagt und muss grundlegend reformiert werden. In einem Antrag fordern die Abgeordneten, die Noten zur Beurteilung von Pflegeeinrichtungen sofort auszusetzen, ein neues Qualitätssicherungssystem zu entwickeln sowie ein unabhängiges Institut für Qualität in der Pflege einzurichten, um Vorschläge für die Qualitätsanforderungen zu entwickeln. Mehr lesen

Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform

RA Thorsten Siefarth - LogoGegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.