Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat seine Infokarte zu Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktualisiert. Ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht wurde die BVMed-Patienteninformation „Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung“. Sie erklärt konkret und verständlich, welche Rechte und Pflichten Versicherte im Zusammenhang mit der Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Die Infomaterialien richten sich an Patienten, Angehörige, Leistungserbringer und Ärzte. Download unter: www.bvmed.de/infokarten. Mehr lesen
Bundesverband Medizintechnologie
Kurz und bündig: Erstattung von Pflegehilfsmitteln
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Darin werden kurz und bündig die wichtigsten Fragen beantwortet. Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel? In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt? Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln zu leisten? Und noch einiges mehr. So wird auch die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Pflegehilfsmitteln behandelt.
Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) gibt ständig neue Infoblätter heraus. Ganz aktuell gibt es eines zu rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung. Es wendet sich vor allem an Patienten. Daneben werden seit Dezember auch Infos zur Stomaversorgung, zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus und zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln angeboten. Sämtliche BVMed-Patienteninformationen sind unter www.bvmed.de/infokarten abrufbar. Interessant in diesem Zusammenhang: Laut Medienberichten hat die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des BVMed in Berlin angekündigt, die Koalition wolle die Versorgung mit Hilfsmitteln im Frühjahr neu regeln.
Vermeidung von Nadelstichverletzungen: Neue Übersicht zu Sicherheitsprodukten
Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 500.000 Nadelstichverletzungen. Sie gehören damit zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Inzwischen hat sich der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten im stationären Sektor weitestgehend zum Standard durchgesetzt. Nachholbedarf besteht aber weiterhin vor allem im ambulanten Bereich und in der Langzeitpflege. Dazu hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) seine Übersicht zu Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen aktualisiert und neu strukturiert. So wurden etwa „Nadelfreie Zugangssysteme“ und „Portkanülen“ als eigenständige Segmente aufgenommen. Die BVMed-Übersicht zu Sicherheitsprodukten mit Stand Oktober 2015 kann auf der Website des Verbandes unter www.bvmed.de/sicherheitsprodukte heruntergeladen werden.