Bundesverwaltungsgericht
Recht auf Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an
Das Betäubungsmittelgesetz sieht ein generelles Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung vor. Das ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher gestern sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Mehr lesen
Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt Genehmigung
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Urteil vom 8. Mai 2019, Az. BVerwG 10 C 1.19). Die von ihr durchgeführte Beförderung von Patienten sei sowohl entgeltlich als auch geschäftsmäßig und unterfällt deshalb dem Personenbeförderungsgesetz. Der Fahrdienst sei auch nicht nach der Freistellungs-Verordnung von der Genehmigungspflicht freigestellt. Das würde voraussetzen, dass die Patienten von einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt zu Behandlungszwecken befördert würden. Das von der Klägerin betriebene ambulante Gesundheitszentrum sei aber weder ein Krankenhaus noch eine Heilanstalt. Es würden nur stationäre und keine ambulanten Einrichtungen erfasst. Zudem würden die Patienten der Klägerin nicht zu „sonstigen Behandlungszwecken“ im Sinne der Verordnung befördert. Das wäre nur der Fall, wenn sie zu einer Einrichtung befördert werden müssten, die in den Behandlungsablauf bei der befördernden Einrichtung selbst integriert wäre.
Bundesverwaltungsgericht: Anspruch auf Suizidmittel nur in „extremen Notlagen“
Ein Ehepaar wollte Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Und zwar auf Vorrat. Sie wünschten, dass ihr Leben zu einem Zeitpunkt enden solle, in dem sie noch handlungsfähig und von schweren Erkrankungen verschont seien. Deswegen beantragten sie im Juni 2014 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von jeweils 15 g Natrium-Pentobarbital zum Zweck einer gemeinsamen Selbsttötung. Doch das Bundesverwaltungsgericht unterstützt das BfArM in seiner Ablehnung des Antrags und wies die Klage des Ehepaares in dritter Instanz ab (Urteil vom 28. Mai 2019, Az. BVerwG 3 C 6.17). Nur wer sich in einer extremen Notlage befinde, habe einen Anspruch darauf, vom Staat eine Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung zu erhalten.