Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor ungefähr einem halben Jahr entschieden, dass Patienten bei starken Leiden und fehlenden Alternativen einen Anspruch auf die Abgabe von Medikamenten zur Selbsttötung haben. Ein Kommentar im Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) setzt sich damit auseinander, dass derzeit wohl 40 Anträge auf die lange Bank geschoben werden. Der Gesundheitsminister und die ihm unterstellte Behörde seien aber in der Pflicht, den Richterspruch umzusetzen. Im Übrigen drohe kein Dammbruch, denn die Abgabe von Suizidmitteln werde die Ausnahme der Ausnahmefälle bleiben.
Bundesverwaltungsgericht
Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen
Heimversorgung: Apotheker darf externen Lagerraum auch anderweitig verwenden!
Ein Apotheker versorgt Heime mit Arzneimitteln. Dazu nutzt er einen externen Lagerraum. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Apotheker diesen Raum außer zur Lagerhaltung auch für andere heimversorgende Tätigkeiten nutzen darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind. Mehr lesen
Höchstrichterlich genehmigt: Mann darf Hanf im Badezimmer anbauen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Hanf erteilen muss (Urteil vom 6.4.2016, Az. BVerwG 3 C 10.14). Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis. Eine Therapiealternative gibt es nicht. Zwar besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Es entstehen jedoch Kosten in Höhe von 1500 Euro, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Also baut der Mann Cannabis in seinem Badezimmer an. Die Richter aus Leipzig haben das BfArM nun verpflichtet, dies ausnahmsweise zu genehmigen.