Bei meinen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ernte ich immer wieder ungläubiges Staunen, wenn es um die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz geht. Und wenn ich darauf hinweise, dass es davon kaum Ausnahmen gibt. Der Arbeitgeber muss es eben entsprechend organisieren, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen machen können. Ansonsten drohen Bußgelder. Nun hat es ein Klinikum in Berlin erwischt. Es muss 88.000 Euro Bußgeld zahlen. Mehr lesen
Bußgeld
Arbeitgeber zahlt Verwarnungsgelder für Falschparken: Kein Arbeitslohn!
In manchen Pflegeunternehmen zahlt der Arbeitgeber Buß- und Verwarnungsgelder, die der Mitarbeiter für falsches Parken erhält. Das Finanzamt Düsseldorf sah diese Gelder als steuerpflichtigen Arbeitslohn an. Nicht so das dortige Finanzgericht in einem aktuell veröffentlichten Urteil (4.11.2016, Az. 1 K 2470/14 L). Die Zahlung der Verwarnungsgelder sei aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Paketzustelldienst. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.