Eine 50-jährige Frau wollte von ihrer Krankenkasse die Kosten für Daosin-Kapseln ersetzt haben. Sie könne ohne das Präparat fast keine Nahrung vertragen. Ihr fehle ein wichtiges Enzym zum Histaminabbau. Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unterlag die Frau jedoch mit ihrer Klage (Urteil vom 23. Dezember 2021, Az. L 16 KR 113/21). Die Begründung des Gerichts: Es handele sich bei Daosin-Kapseln um ein Nahrungsergänzungsmittel. Diese seien jedoch – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Auf eine individuelle Einzelfallprüfung komme es nicht an. Es spiele deswegen auch keine Rolle, dass die Klägerin einen besonderen Bedarf habe oder dass ein Präparat teuer sei. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.