Ein Pflegebedürftiger hat eine Patientenverfügung verfasst. Darin verfügt er, dass in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden. Nun tritt dieser Fall ein. Allerdings ist der Pflegebedürftige mittlerweile fortgeschritten dement. Und er will jetzt etwas anderes. Welcher Wille ist nun entscheidend? Nachzulesen in meinem „Artikel des Monats“ Juni 2019 (kostenloser Download, 0,8 MB).
Demenz
Pflege des dementen Vaters: Studentin hat keinen Anspruch auf BAföG-Weiterförderung
Die Pflege erkrankter Eltern ist kein „schwerwiegender Grund“, der ausnahmsweise einen längeren BAföG-Bezug begründen kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (6.7.2018, Az.: 2 A 583/17). Eine Studentin hatte an zwei Tagen in der Woche ihren Vater gepflegt. Als die Förderungshöchstdauer endete, beantragte sie die Weiterförderung wegen eines – an sich im Gesetz vorgesehenen – „schwerwiegenden Grundes“. Doch die Verwaltungsrichter lehnten ab: Die Pflege von Kindern sei zwar als ein solcher Grund anerkannt, nicht jedoch die der Eltern. Der Gesetzgeber habe das nicht gewollt. Die Studentin hätte außerdem ein Urlaubssemester nehmen und dann von anderen Sozialhilfeträgern Sozialleistungen beanspruchen können. Auch auf die Vorschriften des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes könne sich die Studentin nicht berufen. Dort gehe es um erwerbstätige Personen und die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Die Studentin sei aber keine erwerbstätige Person.
Haftung und Haftpflichtversicherung bei Demenz: Neues Infoblatt
Wenn Menschen mit Demenz einen Schaden verursachen, stellen sich eine Reihe von Fragen: Haften sie für den Schaden und müssen Schadensersatz leisten? Hatten Angehörige eine Aufsichtspflicht und haben sie diese verletzt? Besteht eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden ausgleicht? Dazu hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein Infoblatt zum Thema „Haftung und Haftpflichtversicherung“ (pdf, 0,1 MB) entwickelt.
Neuer Expertenstandard: Wer will bei Implentierungsprojekt mitmachen?
Der neue Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ wurde am 6. Oktober 2017 in der OsnabrückHalle konsentiert. Er wird von Januar bis Juni 2018 in ca. 25 Einrichtungen der Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern unter methodischer Begleitung des wissenschaftlichen Teams des DNQP modellhaft implementiert. Ziel der modellhaften Implementierung ist, Aufschluss und Erkenntnisse über die Praxistauglichkeit, Akzeptanz und die Voraussetzungen für die Einführung des Expertenstandards zu gewinnen. Bewerbungen zur Teilnahme am Implementierungsprojekt nimmt das Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) noch bis zum 10. November 2017 entgegen.