Personen, die unter Totalbetreuung bestehen, dürfen an der kommenden Bundestagswahl nicht teilnehmen. So bestimmt es § 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz. Wie sieht es aber bei Menschen aus, bei denen das nicht der Fall ist, die jedoch an Demenz leiden. Hier bestehen viele Unsicherheiten. Das Informationsblatt „Wahlrecht und Demenz“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (pdf, 0,1 MB) schafft Klarheit. Zum Beispiel auch bei der Frage, inwieweit andere Personen bei dem Wahlvorgang unterstützen dürfen.
Demenz
Urteil: Wohnungskündigung gegen Demenzkranken muss sorgfältig geprüft werden
Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Räumungsurteil gegen einen demenziell erkrankten Mieter aufgehoben. Die Gerichte der unteren Instanzen hätten die gesundheitliche Situation des Mieters nicht sorgfältig genug geprüft, so die obersten Bundesrichter. Mehr lesen
Kasse muss anteilig Kosten für ein Hausnotrufsystem übernehmen
Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold im Fall einer 1928 geborenen privat pflegeversicherten Klägerin, die trotz ihrer Demenz noch in der Lage war, eigenständig in einer altersgerechten Wohnanlage zu leben. Mehr lesen
Urteil: Blindengeld auch für schwer demente Menschen
Das Landessozialgericht München hat entschieden, dass Blindengeld auch dann gewährt werden kann, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung zur medizinischen Beurteilung mitwirken können. Hier ging es um eine Frau mit einer schweren demenziellen Veränderung. Mehr lesen