Wegen Härtefall: Vermieter darf 97-jährigen Mieterin nicht außerordentlich kündigen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine 97-jährige Frau hat zwei Wohnungen im gleichen Stock gemietet. In der einen wohnt sie selbst, in der anderen wohnt ihr (rechtlicher) Betreuer. Dieser pflegt die demenziell erkrankte Dame auch, ganztägig. In der Vergangenheit hatte sich der Betreuer grob beleidigend gegenüber dem Vermieter geäußert. Daraufhin kündigte dieser die beiden Wohnungen außerordentlich. In der zweiten Instanz wurde die Kündigung bestätigt. Zu Unrecht, wie heute der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. VIII ZR 73/16). Härtegründe wie eine drohende schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung oder Lebensgefahr können die Kündigung unwirksam machen. Selbst wenn der Mieter erhebliche Pflichtverletzungen begangen hat.

Heftig umstritten: Bundestag diskutiert über Studien mit Demenzkranken

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses ging es um eine sehr strittige Frage: Sollen Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile bringen? Das ist bislang in Deutschland verboten und soll nach dem Willen der Bundesregierung mit einer gesetzlichen Änderung künftig erlaubt werden. Wer die einzelnen Argument nachlesen will, der kann das hier tun.

Demenz: Aktualisierte Broschüre zu rechtlichen und finanziellen Fragen

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn in der Familie eine Demenzerkrankung auftritt, gilt es nicht nur Betreuung und Pflege zu organisieren, sondern sich auch mit einer Fülle von rechtlichen und finanziellen Fragen zu beschäftigen. Etwa: Wer soll eine Vollmacht bekommen und wie muss sie aussehen? Wer haftet, wenn Schäden entstehen? Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei der Pflege? Dabei hilft der von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft herausgegebene „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer“. Soeben ist die von zwei Rechtsanwältinnen vollständig überarbeitete und neu gestaltete 8. Auflage erschienen. Hier kann man die Broschüre zum Preis von 6 Euro bestellen und auch in das Inhaltsverzeichnis schauen.

Arzneimitteltests an Demenzkranken: Einigung in Sicht?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Bundestag steht die Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften an. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist zunächst an einer ethisch heiklen Frage gescheitert. Nicht nur in Union und SPD wurde diskutiert, ob und inwieweit Tests von Medikamenten an demenziell erkrankten Menschen durchgeführt werden dürfen – und zwar vor allem dann, wenn die Patienten gar nichts davon haben. Nun hat sich die Union fraktionsintern wohl geeinigt. Wie verschiedene Medien berichten soll (gemeinnützige) Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt haben. Und wenn die Betroffenen dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.