Der Gesetzgeber definiert, welche Leistungen einer Krankenkasse angemessen sind. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen darüber hinaus. Wünscht der Patient sie dennoch, so muss er sie selbst bezahlen. Das Spektrum reicht von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G gegen Nahrungsmittel. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) hat diese Leistungen untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Drei Viertel der Patienten fühlen sich nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert. Außerdem sei der Nutzen beim überwiegenden Teil solcher Leistungen fraglich, häufig überwiege auch das Schadensrisiko. Informationen zu den individuellen Gesundheitsleistungen bietet der IGeL-Monitor.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor
Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Mehr lesen