Die nunmehr beschlossene Reform des (katholischen) kirchlichen Arbeitsrechts ist vor allem für Pflegekräfte relevant, die bei der Caritas beschäftigt sind. Zentrale Aspekte der Neuregelung: Die private Lebensführung soll privat bleiben. Aber: Der Kirchenaustritt kann weiterhin Kündigungsgrund bleiben. Mehr Infos in einer Meldung des Bund-Verlags.
Deutsche Bischofskonferenz
Bischofskonferenz beschließt Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat auf ihrer Sitzung am 27. April 2015 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen. Die Novelle betrifft das kollektive und das individuelle Arbeitsrecht. Die Bischöfe bewegen sich allerdings nur sehr vorsichtig. So soll die Wiederheirat Geschiedener nicht mehr stets und für alle Beschäftigte als zwingender Kündigungsgrund gelten. Auch Gewerkschaften sollen mehr Rechte bekommen. Unterdessen soll Verdi-Chef Bsirske beim 2. Kirchlichen Dienstgebertag bereits angekündigt haben, man wolle weiterhin gegen den „Dritten Weg“ vorgehen. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nachfolgend die von den Bischöfen beschlossenen Änderungen im einzelnen. Mehr lesen