Bereitschaftszeiten müssen nicht generell mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Wenn ein Monatsverdienst ohne konkreten Stundensatz gezahlt wird, so reicht es aus, dass die Höhe der Gesamtvergütung den Mindestlohnanspruch erfüllt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 8 Sa 313/16) und schloss sich damit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an. Damit billigten die Mainzer Richter die Vorschriften zu Bereitschaftsdiensten im Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Geklagt hatte ein Assistent im Rettungsdienst.
Deutsches Rotes Kreuz
Europäischer Gerichtshof: Rotzkreuz-Schwestern könnten Leiharbeitnehmerinnen sein
Wie der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner heutigen Entscheidung den Sonderstatus von Rotkreuzschwestern bei der Leiharbeit abgelehnt (Az. C-216/15) . Es ging darum, ob die Schwestern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wie ganz normale Arbeitnehmerinnen zu behandeln sind. Der EuGH hat das grds. bejaht. Damit würde die Gestellung von Rotkreuzschwestern an eine Klinik dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfallen. Der Rechtsstreit wurde an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, um mögliche Ausnahmen zu prüfen. Dort wird ein Urteil für das erste Halbjahr 2017 erwartet.
Erste Hilfe in acht Sprachen
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat acht Broschüren herausgegeben, um im Notfall zu wissen, was zu tun ist. Es gibt sie in deutsch-arabisch, deutsch-dari, deutsch-englisch, deutsch-französisch, deutsch-kurdisch, deutsch-somali, deutsch-tigrinya und deutsch-urdu. Die Broschüren können z.B. beim Deutschen Roten Kreuz Berlin kostenlos heruntergeladen werden. Interessant ist übrigens auch die Erste-Hilfe-App des DRK. Infos und die Möglichkeit zum Download gibt es hier.