Krankenkassen bereiten ambulanten Pflegediensten häufig Schwierigkeiten bei der Vergütung. Sie erkennen Tariflöhne nicht an. Doch das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass diese sehr wohl berücksichtig werden müssen. Die Pflegedienste können sie allerdings nur dann in ihre Vergütung einkalkulieren, wenn sie tatsächlich nach Tarif bezahlen! Mehr lesen