Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung bei einem staatlich geprüften Podologen erstatten muss. Allerdings nur dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und kein Arzt die Leistung erbringen will (sogenanntes Systemversagen). Update (20.12.2018): Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung am 18.12.2018 aufgehoben. Siehe dazu meinen Beitrag hier. Mehr lesen