Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat im April diesen Jahres eine vorsichtige Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen (ich habe berichtet). Die Novelle wurde jedoch ausgerechnet von den drei bayerischen Bistümern Eichstätt, Passau und Regensburg nicht anerkannt. Wie katholisch.de (Björn Odenthal) nun berichtet, lenken auch diese nun ein. Die Bischöfe haben zwar weiterhin Bedenken, wollen aber einem einheitlichen kirchlichen Arbeitsrecht nicht mehr im Wege stehen. Damit wird das neue Arbeitsrecht ab 2016 bundesweit für alle Mitarbeiter der katholischen Kirch gelten.