Immer wieder wurde bemängelt, dass man das geplante neue Pflegeberufegesetz nicht beurteilen könne, solange die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu nicht vorliege. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun die lange erwarteten Eckpunkte für eine solche Verordnung (pdf, 73 kB) vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium. Interessant ist unter anderem werden, dass in der Verordnung die Praxisstunden beim einstellenden Träger von bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert werden sollen.