Ehepartner sind grundsätzlich nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. Die Heirat reicht dazu nicht. Man muss sich regelrecht bevollmächtigen. Der Bundesrat möchte nun, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14.10.2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so darf der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln. Er kann dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.
Ehepartner
Rechtliche Vertretung des Ehepartners im Pflegefall: In Zukunft kraft Gesetzes?
So mancher denkt, er sei für seinen Ehepartner oder den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vertretungsberechtigt. Quasi automatisch. Dem ist aber nicht so! Vielmehr bedarf es einer expliziten Bevollmächtigung. Fehlt diese, so kann es gerade im Pflegefall zu Problemen führen. Nun will nach verschienen Medienberichten Nordrhein-Westfalen eine Reform des Betreuungsrechts auf den Weg bringen. Danach soll eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten, bzw. eingetragene Lebenspartner eingeführt werden. Verfassungsrechtlich ist das schwierig, denn eine Bevollmächtigung ist eine sehr persönliche Angelegenheiten. Soll es zukünftig z.B. bei Entscheidungen über Vermögenswerte oder über lebensbegrenzende Maßnahme ohne eine ausdrückliche Ermächtigung eines anderen gehen?