Es ging um die Versorgung in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Erbringt ein Pflegedienst dort Leistungen der häuslichen Krankenpflege, dann muss die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen (§ 37 SGB V). Allerdings nicht für „einfachste Maßnahmen“. Das Sozialgericht Stuttgart hält die Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters jedoch nicht für eine „einfachste Maßnahme“ (Urteil vom 23. Juni 2021, Az. S 15 KR 636/20). Unter anderem deswegen, weil bei der Klägerin Entzündungen und symptombehaftete Harnwegsinfekte vorlagen. Also muss die Kasse den Pflegedienst bezahlen. Mehr Infos gibt es bei Juris.
Eingliederungshilfe
Das neue Bundesteilhabegesetz: Handreichung soll Leistungserbringern helfen
Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen. Eine neue Handreichung, die in Zusammenarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes und der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner, entstanden ist, richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Sie hat zum Ziel, die wesentlichen Änderungen im System und die notwendigen Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Mit ihrer Hilfe sollen die Leistungserbringer die nächsten Umsetzungsschritte beginnen können.
Forderung für Menschen mit Behinderung: Leistungen „aus einer Hand“ beibehalten!
Das neunte Sozialgesetzbuch versucht, Leistungen für Menschen mit Behinderung möglichst „aus einer Hand“ zu gewähren. Deswegen müssen die Betroffenen nicht zu den an sich zuständigen Leistungsträgern pilgern und dort jeweils ihre Leistung abholen. Das ist ein mühsames Geschäft. Die neusten Planungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz wollen nun aber wieder zurück in diese Richtung. Dagegen wenden sich jedoch die Experten des 6. Deutschen Sozialgerichtstag, der letzte Woche in Potsdam stattfand. Mehr lesen
Anhörung: Experten üben heftige Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz
Gestern fand eine Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Die Experten warnten vor allem vor den drohenden Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Durch die geplante Konkurrenz von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden die Betroffenen deutlich schlecher gestellt. Außerdem schade das geplante Gesetz den Kommunen, deren Steuerungskompetenz zwar gestärkt werden soll, die als Kostenträger aber überlastet würden. Mehr Details enthält der Bericht des Deutschen Bundestages.