Der Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers enthielt eine unbedingte Bezugnahme auf den TVöD. Wird nun die Klinik, in der die Pflegekraft beschäftigt ist, verkauft, dann muss die Entlohnung auch weiterhin nach dem TVöD stattfinden. Dem steht auch das Recht der Europäischen Union nicht entgegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mehr lesen
Entgelt
Auszug aus einem Pflegeheim vor dem Ende der Kündigungsfrist
Wer aus einem Pflegeheim vor dem Ende der Kündigungsfrist auszieht, der haftet selbstverständlich für die noch offenen Kosten. Das schließt sogar Anteil ein, den die Pflegekasse zahlt. Das hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden (26.3.2014, Az. 52 C 1178/13). Die Pflegekasse hatte mit dem Auszug des Bewohners die Zahlung ihres Anteils – nach § 43 Abs. 2 SGB XI zu Recht – eingestellt. Der Heimbewohner war ab diesem Zeitpunkt also für die kompletten Heimkosten in der Pflicht. Andererseits muss sich ein Pflegeheim die durch den früheren Auszug ersparten Kosten anrechnen lassen und seine Rechnung an den Bewohner nach § 7 Abs. 5 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz entsprechend kürzen.