Wie BibliomedPflege berichtet, setzt sich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) für ein Beschäftigungsverbot von vorbestraften Personen in der Pflege ein. Sie forderte deshalb die Pflicht, in Pflegeunternehmen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu müssen. Allerdings sollte geprüft werden, welche Straftatbestände für die Pflege wirklich relevant seien und letztlich zu einem Beschäftigungsverbot führen sollten.
erweitertes Führungszeugnis
Saarland verschärft Kontrolle von ambulanten Pflegediensten
Der saarländische Landtag hat am 15. März Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen insbesondere die Ausdehnung des staatlichen Schutzes auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen in der Pflege. Zudem fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. Die Novellierung soll die Möglichkeiten, um auf Missstände reagieren zu können, verbessern. Mehr lesen