Vincent Lambert liegt seit 2008 im Wachkoma. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vergangene Woche entschieden, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen gestoppt werden durften. Die entsprechende Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts verstoße nicht gegen das Recht auf Leben. Allerdings fiel das Votum nicht einstimmig aus: Fünf der siebzehn Richter stellten sich in einem ungewöhnlich scharfen Sondervotum deutlich gegen die Mehrheit. Mehr lesen