Eine nierenkranke Frau wollte ein Spenderorgan erhalten. Doch es gab Unstimmigkeiten mit dem Transplantationszentrum in München. Nachdem der Ehemann eine E-Mail an den zuständigen Arzt geschrieben hatte, meldete dieser die Frau bei Eurotransplant als „nicht transplantierbar“. Die Frau wandte sich an ein anderes Transplantationszentrum und klärte dort die Lage. Sie erhielt schließlich das Spenderorgan. Anschließend verlangte sie von den Verwaltungsgerichten und dann auch von dem Bundesverfassungsgericht, dass diese das Handeln des Münchner Arztes als rechtswidrig feststellen. Mehr lesen